Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive. Die Exekutive meint die staatliche Verwaltung durch Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige dem Staat zugeordnete Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

Die Rechtsgebiete sind weitreichend. Es beginnt mit der Organisation der Verwaltung(en) vom Bund bis zu den Kommunen. Aber auch das Ordnungsrecht, dem nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unterstehen, sondern das auch die Versammlungsfreiheit garantiert, bestimmt unser tägliches Leben. Das Umwelt- und Arzneimittelrecht, das Steuerrecht und das Verkehrsrecht sind weitere Rechtsgebiete des Verwaltungsrecht. Damit ist das Verwaltungsrecht – trotz gegenteiligem Vorurteil – extrem vielfältig und abwechslungsreich.

Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich nicht nur Bürger im Verwaltungsrecht sondern auch Verbände, Institutionen und Verwaltungen entsprechend meiner Tätigkeitsschwerpunkte.

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