Das private Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und sich vom öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsrecht unterscheidet.
Das private Versicherungsrecht in Deutschland wird wesentlich durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarter Klauseln bestimmt.
Typischerweise wird durch den Versicherungsvertrag der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt. Eine Sonderstellung nimmt die Versicherung zu Gunsten Dritter ein, wie dies bei einer Lebensversicherung der Fall ist. Typisch ist ferner die begrenzte Übernahme von Schadensfällen durch den Versicherer. Im Interesse des Solidarprinzips muss der Versicherer die Schadensvermeidung durch den Versicherten anstreben. Schadensfälle, die durch Kollusion oder missbräuchliche Schadensherbeiführung entstehen, führen in der Regel zum Ausschluss der Leistungspflicht.
Häufig ist festzustellen, dass im Schadensfall die Versicherungen versuchen, durch reduzierte Zahlungen oder Ablehnung der Leistungspflicht zum Nachteil des Versicherten zu handeln.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf Verhandlungen ein, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben.