Sozialrecht

Das Sozialrecht zählt zum öffentlichen Recht und umfasst alle Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken insbesondere bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Der Begriff des Sozialrechts ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er- bis 1980er-Jahren verwendet. Seine Wurzeln hat dieses Rechtsgebiet in der Armenfürsorge, die in früherer Zeit von Kirchen und Klöstern aus christlicher Nächstenliebe geleistet wurde.

Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Dabei findet eine stetige Weiterentwicklung statt. Ein großer Schritt war die Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 mit dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches. Sie ist die fünfte Säule des Sozialsystems, danebend bestehend aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Häufig stehen die Betroffenen bei Eintritt eines Sozialfalls und der Geltendmachung von Ansprüchen hilflos da. Beim Gegenüber handelt es sich zumeist um Behörden oder Krankenkassen, die den Antragsteller mit einer Flut von Paragrafen und Formularen überfordern.

Auch in diesen Fällen kann ich Ihnen weiterhelfen.

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