Kfz-Versicherung muss Manipulation bei Unfall beweisen

Urteil vom 26.09.2024 – Landgericht Lübeck

Grundsätzlich muss eine Kfz-Versicherung bei Unfallschäden zahlen. Lehnt sie die Zahlung wegen angeblicher Manipulation  bzw. Täuschungen ab, muss sie dies beweisen.

Ein Partygast fuhr nachts rückwärts in einen PKW, der den Eltern des Gastgebers gehört. Der Vater forderte von der Haftpflichtversicherung des Schädigers den Ausgleich des Schadens. Diese weigerte sich jedoch die Schadenssumme zu bezahlen. Die Versicherung vermutete vielmehr einen Versicherungsbetrug und unterstellte, der Partygast sei absichtlich und in Absprache gegen das Auto gefahren um die Versicherungssumme zu kassieren.

Nach der Befragung eines Sachverständigen sowie der Partygäste stellte das Gericht fest, dass es sich bei dem Unfall um eine Versehen handelt. Eine Manipulation konnte das Gericht nicht erkennen und veruteilte die Versicherung dazu den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

Bei einem Unfall muss der Geschädigte beweisen, dass der Schädiger das Fahrzeug beschädigt hat. Wenn die Versicherung von einer Manuipulation ausgeht, muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit der Beschädigung einverstanden war. Das ist der Versicherung aber nicht gelungen. Das Gericht unterstrich aber, dass es bei der Häufung von sogenannten Beweiszeichen für eine Unfallmanipulation trotz vermeintlich klarer Schuldfrage anders sein kann.

Tipp:

Bevor Sie sich mit der Versicherung auf einen Vergleich einigen, lassen Sie sich rechtlich beraten. Nicht selten versuchen Versicherungen durch schnelle „Vergleichsangebote“ die Versichrungssumme zu reduzieren.

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