Arbeitsrecht

Arbeiter im Jahr 1925
(Quelle: Bundesarchiv Bild 102-08325)

Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag  aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Heute wird die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als der Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte angesehen. Damals entwickelte sich ein großer Teil der Bevölkerung in Europa zu lohnabhängigen Arbeitern (Proletariat). Die Entwicklung eines Arbeitsrechts begann 1833 in England mit den Fabrikgesetzen. Sie beschränkten die Arbeitszeit für Kinder zwischen 9 und 13 Jahren auf acht Stunden und für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren auf 12 Stunden. Kinder unter 9 Jahren sollten die Schule besuchen. Auch die Sicherheit am Arbeitsplatz spielte zu Beginn kaum eine Rolle.

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Dabei wird das Arbeitsrecht durch eine Vielzahl von Gesetzen bestimmt. Die bekanntesten sind sicherlich das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz.

Das Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer besonders wichtig, da ein Verlust des Arbeitsplatzes auch häufig mit Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz einhergeht. Gerade durch meine langjährige Verbandstätigkeit besitze ich sehr große Erfahrungen im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts.

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